Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung von Berlin
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Sportfreunde,
Im Land Berlin ist das Tennisspielen in den Hallen ab Samstag, 7.11.2020 untersagt. Das Einzelspiel im Freien ist weiterhin gestattet. Es bleibt also dabei, wir können Tennis als Individualsportart (Einzelspielen) auf unserer Anlage unter Beachtung der entsprechenden Vorgaben ausüben. Die Schulturnhalle darf nicht durch uns genutzt werden. Der Trainingsbetrieb darf stattfinden, als Einzeltraining und für Kinder bis 12 Jahre als Gruppentraining.
Nach den nun im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlichten Änderungen wird es ab Samstag nicht mehr möglich sein, in den Hallen Tennis zu spielen. Hier die relevante Passage im Wortlaut: „(7a) Gedeckte Sportanlagen (Sporthallen) dürfen nur geöffnet werden, soweit dies erforderlich ist a) für den Sport des in § 5 Absatz 7 Satz 2 Buchstabe b genannten Personenkreises, b) für den Pferdesport in dem unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend erforderlichen Umfang. Ansonsten bleiben sie geschlossen.“ Der TVBB unterstützt weiterhin die nötigen Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus, bedauert die jetzige Verschärfung der Regeln zu Lasten des kontaktlosen Tennissports jedoch zutiefst und hofft, dass wir schnellstmöglich wieder zur alten Regelung zurückkehren können um im Winter dem Tennissport in der Halle nachgehen zu können. |
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